Praxis für Kardiologie in Erding und Freising

Informationen zur ambulanten medizinischen Versorgung in Deutschland

Im Januar 2023 wurden neue Maßnahmen des Gesundheitsministeriums in Kraft gesetzt, die zu einer Verschärfung der seit 2009 bestehenden Budgetierung geführt haben und damit zur weiteren Einschränkung der ambulanten fachärztlichen aber auch der hausärztlichen Versorgung.

Seit 2009 erhalten die Fachärzte quartalsweise ein Budget sowohl für die Anzahl der Patienten als auch für jeden Patienten eine maximale Menge der ärztlichen Leistungen, welche nach der aktuellen Gebührenordnung, dem EBM (Einheitlicher BewertungsMaßstab) vergütet werden, das sogenannte Regelleistungsvolumen (RLV). Das bedeutet für die fachärztlichen Praxen, dass die Vergütung im Bereich der Versorgung von gesetzlich Versicherten begrenzt ist und nicht proportional zu den Arbeitsleistungen des Praxisteams erfolgt.

Trotz dieser gesetzlichen Maßnahme zur Versorgungseinschränkung versorgen die fachärztlichen und hausärtzlichen Praxen bundesweit seit mehr als einem Jahrzehnt ihre Patienten nach besten Möglichkeiten und arbeiten dauerhaft deutlich mehr, als über das quartalsweise zuerkannte Budget vergütet wird. So haben z.B. die kardiologischen Praxen in Bayern im ersten Quartal 2023 DURCHSCHNITTLICH 39% MEHR Gesundheitsleistungen erbracht, als durch das RLV zuerkannt und damit honoriert wurde.

Seit Jahren steigt der Bedarf an medizinischer Versorgung aus verschiedenen Gründe stetig an, so dass die Praxen mehr und mehr an ihre Kapazitätsgrenzen gekommen sind und die Wartezeit auf einen Behandlungstermin länger geworden ist.

2023 wurde die seit 2019 geltende Regelung, dass Patienten bei ihrer Erstvorstellung außerhalb des RLV-Budets versorgt werden können, vom Gesundheitsministerium um Herrn Minister Karl Lauterbach bundesweit abgeschafft. Darüber hinaus wurde zusätzlich die maximale Vergütung gekürzt, welche die Praxis für einen Patienten im Quartal erhalten kann. Eine normale, leistungsgerechte Vergütung wie sie im EBM abgebildet ist, steht nun lediglich für diejenigen Patienten zur Verfügung, die aufgrund von dringend zu behandelnden Beschwerden innerhalb von 4 Wochen nach der Anmeldung über ihren HAUSARZT einen Behandlungstermin in der fachärztlichen Praxis erhalten.

Diese ungeheuerliche Missachtung der ambulant tätigen Ärzte und deren Teams wird unweigerlich bundesweit zu einer weiteren Einschränkung des Zugangs zur ambulanten fachärztlichen Versorgung führen. Weitere Informationen dazu finden Sie bei der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Webseiten Praxenkollaps.de, PraxisinNot.de und in verschiedenen Erklärungsvideos.


Arztpraxen unterliegen wie alle anderen Bereiche dem Kostendruck durch die hohe Inflation und haben aufgrund der gesetzlichen Reglementierung der Leistungsvergütung keine Möglichkeit, diesen aufzufangen. Eine weitere Erhöhung der Sprechstundenzahl, um der steigenden Nachfrage nach Untersuchungsterminen gerecht zu werden, ist nicht umsetzbar.

Wir werden selbstverständlich alles daransetzen, dass wir unseren Patienten und zuweisenden Ärzten weiterhin eine fachlich und menschlich bestmögliche Versorgung gewährleisten.




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